Immobilie im Bieterverfahren veräußern

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Wie die Vermarktungsmethode funktioniert und für wen sie sich lohnt

Der Verkauf einer Immobilie erfolgt meist über einen festen Preis. Doch mittlerweile entscheiden sich Immer mehr Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen, für das Bieterverfahren. Ähnlich wie bei einer Auktion können Kaufinteressenten ein Gebot für das Objekt abgeben. Einen festen Kaufpreis gibt es nicht. Lesen Sie, wie diese Vermarktungsform funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie bietet und wie die R.B. Makler GmbH Sie dabei unterstützen kann.

Unterschiede zur Immobilienversteigerung

Bei einer Immobilienversteigerung sind die abgegebenen Gebote rechtlich bindend. Der Höchstbietende muss das Haus oder die Wohnung zum festgelegten Preis kaufen. Auch der Verkäufer muss sein Objekt zu diesem Preis verkaufen – selbst wenn der erzielte Preis unter seinen Erwartungen liegt.

Im Gegensatz dazu haben Käufer und Verkäufer bei einem Bieterverfahren die Möglichkeit, vom Kauf beziehungsweise Verkauf zurückzutreten. Hat der Eigentümer zum Beispiel Vorbehalte gegenüber dem Meistbietenden, kann er sein Veto einlegen. Dieser kann sein Angebot ebenfalls zurückziehen oder korrigieren. Der Immobilienverkauf wird erst durch den notariell beglaubigten Kaufvertrag rechtskräftig.

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Strukturiert, offen oder privat: Die Besonderheiten der verschiedenen Verfahren

Es gibt drei verschiedene Arten von Bieterverfahren. Beim “strukturierten Bieterverfahren” ist der Ablauf streng reglementiert. Beispielsweise muss aus dem Inserat klar hervorgehen, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt. Zudem ist eine Frist zwischen zwei und vier Wochen ab Veröffentlichung enthalten, in der die Interessenten ihre Gebote abgeben können. Mitunter legt der Verkäufer einen Mindestpreis fest, zum Beispiel bei besonders exklusiven Objekten. Eine Abwandlung des strukturierten Bieterverfahrens ist das “dynamische Bieterverfahren”. Hier können die Interessenten ihre Angebote bis zum Ablauf der Frist nach oben oder nach unten korrigieren.

Beim “offenen Bieterverfahren” findet zum Auftakt ein Sammelbesichtigungstermin des Objektes statt. Im Anschluss an diese, auch “Open House” genannte Veranstaltung, können die Interessenten ihre Gebote für die Immobilie abgeben.

Dem offenen Bieterverfahren ähnelt das “private Bieterverfahren”. Der Fokus liegt hier auf der Abgrenzung zum “öffentlichen Bieterverfahren”. Diese werden zum Beispiel von kommunalen Trägern, wie Städten oder Bundesländern ausgeschrieben.

Vor- und Nachteile eines Bieterverfahrens

Die Vorteile

Wer in Plettenberg, Herscheid, Neuenrade, Werdohl oder der Region ein Haus oder eine Wohnung im Premium-Segment besitzt und diese zu einem möglichst hohen Preis verkaufen will, ist mit einem Bieterverfahren unter Umständen besser beraten als mit einem konventionellen Verkauf. Auch sehr spezielle Immobilien, deren Wertermittlung schwierig ist, wechseln bei dieser Vermarktungsform vielfach eher den Besitzer als über ein Inserat. Zudem lässt sich über diese Vermarktungsmethode herausfinden, welche Summe potenzielle Käufer für das Objekt bezahlen würden. Da langwierige Verhandlungen über den Kaufpreis entfallen, kann der Immobilienverkauf deutlich schneller abgewickelt werden als über die klassischen Verkaufswege – zum Beispiel, wenn das Haus oder die Wohnung möglichst rasch veräußert werden soll oder muss. Ein weiterer Vorteil für den Verkäufer: Falls der Meistbietende vom Kauf zurücktritt, hat der Immobilieneigentümer in der Regel noch weitere Interessenten in der Warteschleife. Viele Haus- und Wohnungskäufer assoziieren mit einem Bieterverfahren außerdem, dass sie ein “Schnäppchen” machen könnten – das kann mitunter die Kaufbereitschaft erhöhen.

Die Nachteile

Wird eine Immobilie im Bieterverfahren angeboten, müssen Verkäufer damit rechnen, dass “Spaßbieter” Angebote als Test platzieren. Doch auch ein ernstgemeintes Angebot bedeutet noch nicht, dass der Verkauf in trockenen Tüchern ist: Häufig beginnen Interessenten nachträglich zu feilschen oder nehmen ihre Gebote zurück. Bei dieser speziellen Form des Immobilienangebots besteht zudem das Risiko, dass Angebote ganz ausbleiben. Immobilienkäufer mit wenig Erfahrung oder Marktkenntnis fühlen sich aufgrund des fehlenden Kaufpreises überfordert und geben aus Unsicherheit eher kein Angebot ab als ein vermeintlich falsches.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Die für diese Vermarktungsform charakteristischen Sammeltermine zur Immobilienbesichtigung. Oftmals ist nicht klar, wie viele Interessenten die Open-House-Termine wahrnehmen. Mitunter wirken zu viele oder zu wenig Besucher abschreckend auf potenzielle Käufer.

Für eine erfolgreiche Vermarktung am besten mit einem erfahrenen Makler zusammenarbeiten

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Bei einem Bieterverfahren – wie auch bei allen anderen Immobilienverkäufen – sollten Immobilieneigentümer mit einem erfahrenen Partner wie der R.B. Makler GmbH zusammenarbeiten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter können beurteilen, ob diese Vermarktungsform für Ihr Haus oder Ihre Wohnung geeignet ist. Darüber hinaus kennen sie die erforderlichen Abläufe und besitzen Erfahrung in der Planung und Organisation der Sammelbesichtigungstermine. Selbstverständlich übernehmen wir auch das Sammeln der Gebote und treffen eine Vorauswahl potenzieller Käufer. Gerne unterstützt Sie die R.B. Makler GmbH bei der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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